Kosten
Zwei Aspekte bilden grundsätzlich den Rahmen bei jeder Honorarfindung in der Steuerberatung:
Die gesetzlichen Vorschriften, die in der Steuerberater-Vergütungs-Verordnung (StBVV) geregelt sind und der Ermessensspielraum, den jeder Steuerberater im darin vorgegebenen Rahmen nutzen kann.
Im Rahmen einer fairen Preisfindung beziehe ich die Komplexität, den Umfang und den Zeitaufwand der jeweiligen Aufgaben mit ein. Durch eine exakte Zeit- und Leistungserfassung sind die Kosten transparent und überschaubar.
Es gibt drei verschiedene Abrechnungsarten:
- Für Beratungsleistungen, die nicht in der StBVV geregelt sind, ist die Verwendung eines Stundensatzes (Zeitwert) üblich.
- Die Leistungen die in der StBVV geregelt sind, wie z.b. die Erstellung von Steuererklärungen, orientieren sich am Gegenstandswert, der je nach Steuerart ermittelt wird. Diesen Gegenstandswerten sind in der entsprechenden Gebührentabelle Gebührenspannen zugeordnet, die den Rahmen der Preisbildung darstellen.
- Bei gleich bleibenden Aufwendungen z.B. in der Finanz- und Lohnbuchhaltung können monatliche Pauschalen vereinbart werden.
Der Umfang und die Art der von Ihnen gewünschten Leistung wird vorab mit Ihnen geklärt und die Abrechnungsart verbindlich festgelegt. In außergerichtlichen Angelegenheiten darf die gesetzliche Vergütung unterschritten werden, soweit sie noch in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht. Eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung kann schriftlich vereinbart werden.