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Mediation23.09.2019 Kosten für eine Privatschule von der Steuer absetzen
Staatliche Schulen oder Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft haben nicht immer den besten Ruf - oftmals nicht ganz zu unrecht. Und so erleben Privatschulen in den letzten Jahren einen wahren Boom, immer mehr Eltern möchten ihre Sprößlinge auf einer vermeintlichen Eliteschule unterbringen.
Privatschulen haben ganz unterschiedliche Trägerschaften und damit vielfältige Kostenstrukturen, Fakt ist aber: Das Lernen auf einer Privatschule ist teuer. Ein Teil des Kosten lässt sich jedoch unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzen, so der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
30 Prozent des gezahlten Schulgelds lassen sich als Sonderausgaben absetzen, maximal jedoch 5000 Euro pro Jahr und Kind. Bedingung ist jedoch, dass es sich um eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Einrichtung handelt. Zudem muss die Schule zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Das gilt auch dann, wenn sich die Privatschule im Ausland befindet.
Grundsätzlich gilt: Wenn Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht, lassen sich Privatschulausgaben steuerlich gelten machen.
Eingetragen am 23.09.2019
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